Bei der Württembergischen ist ein Wertgutachten nur für die Kaskoversicherung bei Pkw ab 50.000 € Marktwert und bei Motorrad ab 20.000 € Marktwert erforderlich. Bei Versicherung sonstiger Fahrzeugarten (Bsp. Lkw, Unimogs, Wohnmobile, Traktoren) muss ein Wertgutachten erstellt werden. Dabei stellt der Gutachter eine umfassende Zustandsbeschreibung aller Baugruppen, sämtlicher technischer Daten, Reparaturen und Umbauten am Wagen auf. Die Kosten hierfür hängen von vielen Faktoren und dem Gutachter ab.
Soll der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wiederaufbauwert versichert werden, ist ein aktuelles Gutachten erforderlich. Zudem werden Kopien der Zulassungsbescheinigung I oder II sowie bei roten Oldtimerkennzeichen zusätzlich Kopien der besonderen Fahrzeugscheine benötigt.
Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO samt Hauptuntersuchung ist für die Zulassung als historisches Fahrzeug Pflicht.